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Bedingung für die Veröffentlichung von Veranstaltungsterminen
1. Berechtigung zur Veröffentlichung von Veranstaltungen Einen Termin oder eine Veranstalteradresse veröffentlichen können natürliche und juristische Personen, die sich unter Angabe u.a. ihres Namens und ihrer Email-Adresse als Benutzer bei mama-online.de anmelden.
2. Gebühren Die Veröffentlichung von Veranstaltungsterminen ist kostenlos.
2.a Gebühren bei Nutzung des Eingabeservice Der Veranstalter hat die Möglichkeit, "mama-online.de" mit der Dateineingabe und -veröffentlichung zu beauftragen (Eingabeservice). Für jeden im Auftrag eingegebenen und veröffentlichten Termin stellt "mama-online.de" dem auftraggebenden Veranstalter 0,95 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt als PDF per Email. Näheres erfahren Sie hier.
3. Auftragsablehnung wegen Widerrechtlichkeit und/oder Unzumutbarkeit Der Herausgeber behält sich vor, Aufträge zur Veröffentlichung von Veranstaltungstermin/en wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist, insbesondere aus folgenden Gründen:
5. Löschen eines widerrechtlichen/unzumutbaren Termins Das Löschen eines unzumutbaren oder widerrechtlichen Termins wird dem Auftraggeber erfolgt automatisch und wird dem Auftraggeber/Veranstalter nicht gesondert mitgeteilt.
6. Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind ausgeschlossen.
7. Verantwortung für die Richtigkeit der veröffentlichten Angaben Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der eingegebenen und veröffentlichten Veranstaltungsdaten sowie für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit aller von ihm veröffentlichten Angaben. Dem Auftraggeber obliegt es, den Herausgeber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Herausgeber erwachsen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster/Westf.
14. Geltungsbereich Für alle Aufträge gelten die Bedingung für die Veröffentlichung von Veranstaltungsterminen
Münster, den 01.05.2006
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Copyright © 2005 Susanne Dreckhoff. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 04. Februar 2010
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